Somit gelten ab dem 1. Januar 2020 neue Sachbezugswerte. Der Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,40 Euro erhöht. Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen pro Arbeitstag maximal 6,50 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen. Grund ist die steuerliche Förderung der Mitarbeitervrpflegung durch den Staat. Die neuen Werte müssen bundesweit verpflichtend angesetzt werden. Voraussetzung: Ein Unternehmen unterhält eine Kantine oder gewährt den Mitarbeitern steuerfrei Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurant-Schecks.
Foto: Otto Kochwerk Elbe-Crew