Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az. 4 L 403/16).
In der pfälzischen Stadt Bad Dürkheim sollte das asiatische Schnellrestaurant einer vietnamesischen Staatsangehörigen wegen ihrer mangelnden Sprachkenntnisse geschlossen werden. Dagegen legte die Gaststättenbetreiberin erfolgreich Widerspruch ein.
Ihre Aufenthaltserlaubnis gestattet ihr die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Für eine Gaststättenerlaubnis muss die Gastronomin lediglich über die Grundzüge des Lebensmittelrechts informiert werden, was auch per Dolmetscher möglich ist.