Neben neuen Rechtsgrundlagen seien insbesondere aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Nachhaltigkeitsforschung berücksichtigt worden. Diese zögen sich wie ein roter Faden durch alle Kapitel, heißt es.
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen“ hat dabei umfangreichere Änderungen erfahren: Neben einem neuen Titel enthält er erstmals Kriterien für die Gestaltung einer veganen Kost.
Dr. Kiran Virmani, Geschäftsführerin der DGE, sagt dazu: „Damit berücksichtigt die DGE die aktuelle Entwicklung hin zu einer stärker pflanzenbetonten Ernährung, in deren Zuge sich immer mehr Menschen – auch in der Gemeinschaftsverpflegung – für rein pflanzliche, das heißt, vegane Angebote entscheiden beziehungsweise diese nachfragen.“
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung können sich auf Basis des entsprechenden DGE-Qualitätsstandards überprüfen lassen. Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, erhalten sie ein DGE-Zertifikat für ihr Angebot.