Die Mitgliedschaft im Genfer Akt des Lissabonner Abkommens ermöglicht es, den Schutz von Ursprungsbezeichnungen durch eine einzige Registrierung zu gewährleisten. Das bedeutet, dass nach dem offiziellen Beitritt der EU alle geografischen Angaben der EU grundsätzlich einen schnellen, hochrangigen und unbestimmten Schutz in anderen Mitgliedsländern der Genfer Akte erhalten können.Zuvor hatte sich das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung für den Beitritt ausgesprochen.
Beschlussempfehlung zu Lebensmitteln: Schutz geografischer Angaben durch die EU
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