Für sämtliche Gastronomie-Betriebe wird für zwei Jahre der Erlass der kommunalen Gebühren für die Nutzung der Freischankflächen gefordert.
Denjenige, die über keine Freischankflächen verfügen, sollen Gebühren der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger für die Dauer der Schließung der Gastronomie erlassen werden. Außerdem hat Slow Food eine Reduzierung und Stundungsmöglichkeiten für die Gebühren der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger bis Ende 2020 in den Katalog aufgenommen.
Ferner fordert der Verein eine zusätzliche Unterstützung für Gastronomie, die dem Slow-Food-Netzwerk angehört oder nahe steht. Diesen Betrieben soll nach den Vorstellungen von Slow Food dauerhaft der Umsatzsteuersatz auf sieben Prozent reduziert werden. Darüber hinaus sei ein spezielles Subventionsprogramm von Bund, Ländern und Kommunen notwendig.
Jens Witt, Leiter der Chef Alliance, begründet: „Beim Personentransport wird schon lange zwischen regionalen Anbietern mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent und überregionalen Anbietern mit dem erhöhten Steuersatz von 19 Prozent unterschieden. Aus unserer Sicht ist das auch auf die Gastronomie übertragbar. Wir honorieren damit die Unternehmer, die den Verbrauchern und Gästen die längst überfällige Küche von morgen nahe bringen.“
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